Re: mittlere Geländehöhe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 August, 2007 um 19:41:46

Antwort auf: mittlere Geländehöhe von Mephisto am 20 August, 2007 um 19:16:52:

: Ich hätte gern eine anschauliche Erklärung zur mittleren Geländehöhe in Bezug auf die Höhe baulicher Anlagen zu der folgenden Regelung in einem nieders. Bebauungsplan.

: "Die Höhe für die Firstoberkante (FH) baulicher Anlagen ist mit maximal 9,0 m über Bezugspunkt festgesetzt.
: Firstpunkt im Sinne der Festsetzung ist der Schnittpunkt zwischen den Oberkanten der Dachhaut.
: Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlagen sind die jeweiligen mittleren Geländehöhen
: gemäß § 16 Nds. Bauordnung im Bereich der Überbauung."

: Vielen Dank schon vorab für die Antworten!!!

Schnittpunkt der OK Dachhaut dürfte klar sein, oder?
Die mittlere Geländehöhe im Bereich der baulichen Anlagen ermittelt sich aus der Summe aller Geländehöhenpunkte (in der Regel der Gebäudeecken) des geplanten Gebäudes geteilt durch die Anzahl der Gebäudeseiten. Bei einem viereckigen Gebäude also (Höhe 1 + Höhe 2 + Höhe 3 + Höhe 4)/4. Die max. zulässige Firsthöhe ergibt sich aus der gemittelten Höhe +9,00 m.




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