Re: 2. Rettungsweg - Dachgeschoss


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 August, 2007 um 19:45:00

Antwort auf: 2. Rettungsweg - Dachgeschoss von spapi am 20 August, 2007 um 15:02:52:

: Folgende Frage:
: In der BauO NRW (wie in den meisten Bundesländern) ist ein 2. Rettungsweg für jedes Geschoss vorgesehen. Dieser Rettungsweg (z.B. Fenster, Anleitern der Feuerwehr) muss getrennt vom 1. Rettungsweg (notwendige Treppe) sein, darf sich mit diesem aber einen notwendigen Flur teilen.
: Bei zahlreichen Zechenhäusern und anderen älteren Gebäuden (nur EG und DG, also Gebäude niedriger Höhe, eine Treppe) ist es aber so, dass die Räume im OG ihre Türen direkt am Absatz/Ende der Treppe haben. Es gibt also gar keinen Flur im DG. Reicht in so einem Fall EIN Notausstiegsfenster in einem der Räume im OG oder braucht jedes Zimmer im OG einen eigenen 2. Rettungsweg, damit man den ersten Rettungsweg (Treppe) nicht benutzen/kreuzen muss? Hab verschiedenen Meinungen gehört, das Gesetz ist da nur mäßig eindeutig. Ich bin gespannt!

Wie sind denn die anderen Räume belichtet, die keinen Anschluß an das Treppenhaus haben, wenn dies nicht als Notausstieg reichen sollte? Wenn es sich dabei um Luken handelt, die für Rettungswege zu klein sind, dann dürften die Räume die Anforderungen an die Belichtung von Aufenthaltsräumen regelmäßig auch nicht einhalten, sodass sich hier die Frage nach dem Rettungsweg gar nicht stellt.

Alles aber unter dem Vorbehalt einer Prüfung im konkreten Fall.



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