Re: Schimmel im Estrich


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Abgeschickt von Jakob am 14 Mai, 2004 um 18:30:18:

Antwort auf: Schimmel im Estrich von Jens Keen am 12 Mai, 2004 um 11:41:09:

Tja für etwaige Gewährleistungsansprüche ist nicht der Tag des Einzugs sondern der Tag der Abnahme entscheidend. Sie befinden sich so oder so am Ende der Gewährleistungsfrist oder evtl. schon darüber, so dass hier erheblicher Zeitdruck besteht.
Hat der Sachverständige erwähnt, dass die Schimmelbildung zweifelsfrei ein Mangel darstellt oder sind Sie zu schnell eingezogen.
Wie groß ist der reine Bauschaden und wo wohnen Sie?




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