Abgeschickt von nadie am 22 August, 2007 um 14:38:21:
Antwort auf: Kinderspielplatz Mehrfamilienhaus von Willi am 22 August, 2007 um 13:42:53:
Manchmal in entsprechenden gemeindlichen Satzungen, in NRW z.B. auf der Basis von § 86 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW.
Sehr viele Gemeinden haben davon Gebrauch gemacht.
: In der Landesbauordnung wird geregelt, dass jedes Mehrfamilienhaus über einen ausreichned großen Kinderspielplatz verfügen muss.
: Wo wird geregelt, wie groß dieser Spielplatz sein muss und welche Beschaffenheit er haben soll (Spielzeuge, Wipptiere, Rutsche, Sandkasten etc.)?