Nachbarrecht Baden Württemberg Grenzwand,Abriss Nachbargebäude,wer trägt Kosten für den Aussenputz ?


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Abgeschickt von Karl-Heinz Waizenegger am 22 August, 2007 um 15:18:38

Hallo,

mein Nachbar hat sein Gebäude,dass an unseres angebaut war abgerissen,es handelt sich um 2 Grenzwände !
Der Aussenputz unseres Gebäude ist nun sichtbar,unser Haus ist Baujahr 1733,nun ist zu erkennen dass der Putz zwischenzeitlich lose und brüchig geworden ist,so dass er abgetragen und erneuert werden muß um die Aussenwand ausreichen gegen Feuchtigkeit zu isolieren!
Auch stehen etliche Gefache und der Wandbereich über,die nun rückzubauen sind,fehlende Feldsteine der Gefache stellen ebenso eine zusätzliche arbeit dar !

Meine Frage nun:,,Hat schon jemand so einen Fall in Baden Württemberg gerichtlich gegen den Nachbarn ausgetragen,und wie ging die Sache aus ?

In welchem Umfang muß der Nachbar die Kosten für abtragen und neu verputzen der Aussenwand unseres Gebäudes tragen,weis da jemand einen guten Rat ?

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Waizenegger



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