Re: Verbindlichkeit im Bebauungsplan


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Abgeschickt von Steffen am 22 August, 2007 um 20:14:57:

Antwort auf: Verbindlichkeit im Bebauungsplan von Wittmeier am 19 August, 2007 um 20:26:50:

Eine Festsetzung, die sich im Laufe der Zeit als nicht umsetzbar herausstellt, führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes, wenn zum Zeitpunkt der Aufstellung und Abwägung des B-Planes kein beachtlicher Fehler vorgelegen hat (z.B. die Kommune nicht schon von vornherein den Platz nie bauen wollte). Ich bezweifle, dass hier überhaupt ein Rechtsfehler vorliegt. Die Gemeinde muss auch nicht mit Konsequenzen rechnen, da durch die Nichtumsetzung niemand in seinen subjektiven Rechten verletzt ist.




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