Abgeschickt von bauherrin am 03 Maerz, 2005 um 21:18:47:
Wenn ein Grundstück angeboten wird als "bis auf 1 meter aufs Grundstück erschlossen", werzahlt dann den Anschlußbeitrag der Gemeinde für Wasser und Abwasser, der Erwerber oder, weil es in dem 1 Meter enthalten ist, der Verkäufer?