Abstandswahrung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Henning Apel am 23 August, 2007 um 04:27:09

Wir leben auf einem ca. 450 grosses Areal inmitten des Geschäftszentrums.
Nun wird an unserem Hinterhaus, von der Strasse abgewandt, ein sehr sehr grosses Geschäftszentrum gebaut.Das besagte Hinterhaus wurde vor dem 19 Jahrhundert errichtet, war zunächst Scheuer und wurde nach einem Brand in 1925 zu Wohungen im 1. und 2. Stock sowie gewerblich im Parterre ausgebaut. Das fast auf der Grenze stehende Haus (ca. 21 , lang), hatte schon immer im Parterre, im 1. Stock und im Dachgeschoss Fenster und sonstige Öffnungen.Nun will man uns bedeuten, dass ein auf der gesamten Breite in Höhe des Parterregeschosses direkt anbauen will, was bedeutet, dass die Fenster, die zu einem Cafe gehören, verdunkelt sind. Fakt ist, daß die Fenster schon immer da waren!! M.E. besteht doch Bestandsschutz. Gibt es Sonderregelungen für Bauten nach ganz altem Baurecht?Welche Ausnahmen könnte ich anführen?
Gibt es Urteile?Danke !!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]