Nachbarzaun / Abriss


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dagmar am 23 August, 2007 um 11:59:04:

Hallo,
unser Nachbargrundstück wurde im hinterem Teil verkauft, dort wird ein Neubau errichtet.
Ich wohne direkt an der Straße unsere Nachbarn auch. Wir haben einen Privatweg von 3 m breite entlang unseres Hauses, die Nachbarn 3m Gartenfläche bis zu deren Haus. Im hinteren Teil befindet sich der große Garten, der verkauft wurde. Bei uns geht der Privatweg weiter bis zu einem 2. Haus. Seit nunmehr 70 Jahren (beide Grundstücke haben mind. einen Besitzerwechsel) trennt die Grundstücke ein Machendrahtzaun.

Da der hintere Teil verkauft wurde und die Käufer bauen werden, wollen sie den Zaun abreißen weil die Baufahrzeuge sonst nicht am Nachbarhaus vorbei kommen.

Abgesehen davon, dass ich nicht möchte das schwere LKWs ein Stück meines Privatweges benutzen ist es unmöglich die Grundstücke offen zu lassen. Wir haben Kinder, die unseren Privatweg als Inliner- Fahrrad- und sonstigen Parcour zum Spielen benutzen sowie einen Jagdhund der dann nicht mehr raus könnte oder sämtliche Nachbarskatzen killen würde bzw. dann auf die offene Straße rennen könnte. Nebenbei muss lt. Gesetz für diesen Hund ein 1,20m hoher Zaun vorhanden sein.

Meine Fragen sind:
Darf der neue Nachbar/Bauherr den seit Jahren vorhandenen Zaun abreißen? Es gibt keine Bebauungen entlang des Zauns.

Muss ich es hinnehmen, dass Baufahrzeuge meinen Privatweg benutzen und evtl. beschädigen?

Falls der Zaun abgerissen werden darf, muss ich mich dann an den Kosten eines neuen Zaunes nach der Bauphase beteiligen? Dafür fehlen mir sämtliche finanziellen Mittel.

Ist es ein Ammenmärchen, dass der Nachbar zur linken Seite seines Grundstückes den Zaun errichten muss? Habe das nun mehrfach gehört, finde aber keine Gesetze hierüber.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar da ich mir weder einen Anwalt leisten kann noch Nachbarstreit möchte.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]