Abgeschlossenheitserklärung


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Abgeschickt von D.Lange am 23 August, 2007 um 15:52:21

Laut Bauakte umfasst ein Mehrfamilien haus von 1913 4 Wohnungen; im Dachgeschoss ist ein Speicher und mehrere Kammern eingetragen.

In Realität ist das Dachgeschoss (DG) seit den 50er Jahren eine Wohnung, für die es jedoch nie einen Bauantrag gab.

Die Eigentümergemeinschaft beabsichtigt nun eine Teilung mit abgeschlossenheitserklärung.

Ist dieses Verfahren unabhängig von einem baurechtlichen Verfahren, welches zur Nutzungsänderung notwendig wäre? bzw. löst ein Antrag auf Bescheinigung der Abgeschlossenheit und eine Teilung automatisch eine baurechtliche Überprüfung aus?

Vielen Dank



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