Re: Verzug der Fertigstellung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 August, 2007 um 19:56:27

Antwort auf: Verzug der Fertigstellung von F. Schmidt am 23 August, 2007 um 13:29:50:

: Welche Rechte hat ein privater Bauherr, wenn er einen Bauträger zum Bau eines Hauses beauftragt hat, sich der Baubeginn immer wieder verzögert und zu erwarten ist, dass sich die notariell beurkundete Fertigstellung auch verzögern wird?

: Der Bauträger hat zwar witterungsbedingte Verzögerungen nicht zu verantworten, da sich der Baubeginn jedoch immer wieder verzögert, wären witterungsbedingte Verzögerungen bei rechtzeitigem Baubeginn nicht zu erwarten gewesen.

Das kommt auf die Vereinbarungen im persönlichen Vertrag an.



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