Re: Spielhaus f. Kinder am Zaun zum Nachbarn


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Abgeschickt von Nadie am 24 August, 2007 um 09:28:03:

Antwort auf: Spielhaus f. Kinder am Zaun zum Nachbarn von Göhring am 23 August, 2007 um 23:31:03:

Mehr zum Thema - wenn auch zumeist mit den Vorschriften aus NRW unter http://nrw-baurecht.de/gartenhaus-aufstellen-welche-vorschriften-t147.html.
Unabhängig von der Rechtslage würde ich im Interesse einer guten Nachbarschaft auf jeden Fall mit dem Nachbarn sprechen!

: Hallo,

: ich habe mal eine Frage und zwar besteht folgender Sachverhalt. Wir haben vor in unserem Garten (Niedersachsen!) ein Spielhaus auf eine Holzplattform mit Rutsche und Treppe sowie Klettmöglichkeit für unsere Tochter zu bauen. Die Maße dafür betragen 1,50 m (Höhe der Plattform) und ca. 1,20 m (Höhe des darauf stehenden Spielhauses. Jetzt meine Frage: Benötige ich dafür eine Genehmigung des Nachbarn und des Bauamtes auch wenn das Baugebiet genehmigungsfrei ist? Und wenn ja, welche rechtlichen Richtlinien muß ich beachten! Vielen Dank





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