Abgeschickt von Nadie am 24 August, 2007 um 09:32:06:
Antwort auf: Außerorts ein Gartenhäuschen von Katja am 21 August, 2007 um 12:20:40:
Die Beschreibung ist zu dünn: Welches Bundesland (Landschaftsschutzgebiet? Wald? ...)?
Außenbereich iSv § 35 BauGB?
Was ist das für ein Grundstück?
Fragen über Fragen - und am Ende wird man doch nur auf eine Prüfung des konkreten Falles verweisen können. Odetr Sie fragen einfach mal bei der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
: Hallo,
: gerne würden wir außerhalb unseres Ortes auf ein kleines grünes Grundstück ein Gartenhaus stellen, ist dies ohne Genehmigung erlaubt?
: Gerne würde ich das Gesetz nach lesen, aber wo genau muss ich da suchen?
: Ich hoffe auf Antwort.
: Gruß, Katja