Re: Außerorts ein Gartenhäuschen


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Abgeschickt von Nadie am 24 August, 2007 um 09:32:06:

Antwort auf: Außerorts ein Gartenhäuschen von Katja am 21 August, 2007 um 12:20:40:

Die Beschreibung ist zu dünn: Welches Bundesland (Landschaftsschutzgebiet? Wald? ...)?
Außenbereich iSv § 35 BauGB?
Was ist das für ein Grundstück?
Fragen über Fragen - und am Ende wird man doch nur auf eine Prüfung des konkreten Falles verweisen können. Odetr Sie fragen einfach mal bei der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

: Hallo,

: gerne würden wir außerhalb unseres Ortes auf ein kleines grünes Grundstück ein Gartenhaus stellen, ist dies ohne Genehmigung erlaubt?
: Gerne würde ich das Gesetz nach lesen, aber wo genau muss ich da suchen?

: Ich hoffe auf Antwort.

: Gruß, Katja




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