Re: Bestandskräftiger Bauvorbescheid - Anfechtbarkeit?


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Abgeschickt von Gaby am 16 Mai, 2004 um 07:11:20

Antwort auf: Bestandskräftiger Bauvorbescheid - Anfechtbarkeit? von Nicole Krampe am 10 Mai, 2004 um 10:50:42:

: Besteht ein Einspruchsrecht für Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbarn nach bereits positiver Erteilung eines Bauvorbescheides durch die Gemeinde?

Es ist die Frage offen, ob Sie von dem Bauvorbescheid in Kenntnis gesetzt wurden und die Widerspruchsfrist versäumt haben.
Wurden Sie nicht in Kenntnis gesetzt, sollten Sie ganz schnell handeln: Akteneinsicht beim Bauamt nehmen, Widerspruch zur Fristwahrung gleich zu Protokoll geben und genau überlegen, ob es Sinn macht, zu protestieren oder nur spontan verletzte Eitelkeit im Spiel ist


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