Abgeschickt von Erich Bauer am 24 August, 2007 um 14:18:52
Antwort auf: Erschließung Baugrundstück von Ellen Lenz am 24 August, 2007 um 11:34:14:
Hier dürfte mal wieder Verwirrung zum Begriff "Erschließung" herrschen. Vermutlich will die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. des Baugesetzbuches für den Straßenbau und Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz ablösen und dem Bauherrn gleichzeitig ermöglichen, die Hausanschlussleitungen selbst zu bauen.