Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 August, 2007 um 17:56:36
Antwort auf: Bitumenanstrich Nachbarwand von heinzelmann am 24 August, 2007 um 10:03:34:
: nachbar 1 will seinen garten neu anlegen. auf der grenze steht das haus des nachbarn 2. er bringt einen bitumenanstrich auf der wand auf und bringt ca. 50 cm neuen mutterboden auf.
: braucht er dafür die zustimmung des nachbarn 2?
: sind feuchtigkeitsschäden zu befürchten?
: kann nachbar 2 beseitigung von neuem mutterboden und bitumenanstrich verlangen?
: MfG heinzelmann
Natürlich braucht er die Zustimmung ... schließlich fummelt er an Nachbars Eigentum rum!