Re: Untervermietung trotz Baulasteintragung


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Abgeschickt von Ines am 24 August, 2007 um 20:55:42

Antwort auf: Re: Untervermietung trotz Baulasteintragung von Micky am 22 August, 2007 um 07:47:54:

: Hallo,

: da gestattet der Vermieter, dass andere den von Ihnen gemieteten und damit bezahlten Stellplatz (ist das so richtig?)nutzen. Da spricht doch die Rechtslage für sich! Die Frage würde sich von selber beantworten, wenn der Vermieter Ihrem Nachbarn gestatten würde, seine Kleider in Ihren Schrank zu hängen.

: Gruß
: Micky


Ja, so richtig Stellplatz ist gemietet. Ich weiß garnicht ob ich hier eigentlich Miete zahlen muß, da die Stellplätze zu jedem Grundstück und die Zufahrt in einem Baulastverzeichnis eingetragen sind. Ohne diese dazugehörigen Stellplätze hätte dort sonst garnicht gebaut werden dürfen (Altstadt). Ich habe mir für nächste Woche einen Beratungstermin beim Anwalt geholt um die Lage zu klären, da ich gestern noch mal in einem persönlichen Gespräch die Lage klären wollte und die Sache jetzt nicht besser aussieht.

Gruß Ines



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