Re: Außerorts ein Gartenhäuschen


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Abgeschickt von Katja am 25 August, 2007 um 16:03:34:

Antwort auf: Re: Außerorts ein Gartenhäuschen von Nadie am 24 August, 2007 um 09:32:06:

Hallo,
wir werden jetzt mal direkt bei der Stadt nachfragen ...
Trotzdem vielen Dank für die Antwort.

Gruß, Katja


: Die Beschreibung ist zu dünn: Welches Bundesland (Landschaftsschutzgebiet? Wald? ...)?
: Außenbereich iSv § 35 BauGB?
: Was ist das für ein Grundstück?
: Fragen über Fragen - und am Ende wird man doch nur auf eine Prüfung des konkreten Falles verweisen können. Odetr Sie fragen einfach mal bei der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

: : Hallo,

: : gerne würden wir außerhalb unseres Ortes auf ein kleines grünes Grundstück ein Gartenhaus stellen, ist dies ohne Genehmigung erlaubt?
: : Gerne würde ich das Gesetz nach lesen, aber wo genau muss ich da suchen?

: : Ich hoffe auf Antwort.

: : Gruß, Katja





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