Abgeschickt von Katja am 25 August, 2007 um 16:03:34:
Antwort auf: Re: Außerorts ein Gartenhäuschen von Nadie am 24 August, 2007 um 09:32:06:
Hallo,
wir werden jetzt mal direkt bei der Stadt nachfragen ...
Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Gruß, Katja
: Die Beschreibung ist zu dünn: Welches Bundesland (Landschaftsschutzgebiet? Wald? ...)?
: Außenbereich iSv § 35 BauGB?
: Was ist das für ein Grundstück?
: Fragen über Fragen - und am Ende wird man doch nur auf eine Prüfung des konkreten Falles verweisen können. Odetr Sie fragen einfach mal bei der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
: : Hallo,
: : gerne würden wir außerhalb unseres Ortes auf ein kleines grünes Grundstück ein Gartenhaus stellen, ist dies ohne Genehmigung erlaubt?
: : Gerne würde ich das Gesetz nach lesen, aber wo genau muss ich da suchen?
: : Ich hoffe auf Antwort.
: : Gruß, Katja