Re: Erschließung Baugrundstück


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Ellen Lenz am 25 August, 2007 um 20:30:21

Antwort auf: Erschließung Baugrundstück von Ellen Lenz am 24 August, 2007 um 11:34:14:

: Wenn ein Baugrundstück an einer gewidmeten Straße liegt, aber noch nicht erschlossen ist (Wasseranschluß und Abwasser), wer muß dann die Erschließung veranlassen wenn auf dem Grundstück gebaut werden soll?
: Der Bauher selbst oder muß die Gemeinde erschließen
: (Erschließungsplan besteht nicht)
: Hier soll ein Vertrag gemacht werden: Bauherr erstellt und zahlt die Erschließung selbst und zahlt Erschließungskosten an die Gemeinde! zwei mal zahlen ist das rechtens??

Anmerkung:

Wenn Baugebiet erschlossen wird werden von der Gemeinde Die Kosten für Planung und Ausfühung umgelegt. Der Bauherr hat einen Hausanschluß
für diese Zahlung direkt am Grundstück.
Hier liegt der Fall etwas anders.
Das Baugrundstück liegt an einer Querstraße
die zwar gewidmat ist aber keine Hausanschlüsse verlegt wurden.
Hier soll jetzt Ablöse bezahlt werden + der Bauher muß
auf eingene Kosten einen Anschluß legen lassen.
Also Ablöse + Kosten für die Herstellung eines Anschlusses,
Frage nochmals Rechtens??





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]