Re: zu hoch


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 August, 2007 um 23:44:16

Antwort auf: zu hoch von rikki am 24 August, 2007 um 12:30:32:

: Hallo,
: wir haben bei einer Aufstockung folgendes Problem:

: bei einem Pultdach sind wir gegenüber dem genehmigten Plan 60cm am Kniestock zu hoch und 50cm am Pult.

: 17cm sind erklärbar durch das schiefe EG (altes Haus), ca. 30cm sind mein Fehler, da ich anstatt dem Aussenmaß das Innenmaß weitergegeben habe.

: Was kann uns alles passieren - müssen wir damit rechnen, dass ein Rückbau gefordert wird? Oder wird es zu einer Strafe kommen - welche Höhen werden denn da angesetzt?

: Der Bau ist in Ba-Wü.

: Danke schon mal für jede Info !


Ein schiefer EG-Boden rechtfertigt keine Abweichung in der Höhe des Daches!
Bei Höhenbegrenzungen aus Planungsrecht (Bebauungsplan, §34 BauGB) können Ausnahmen und Befreiungen beantragt werden. Es liegt dann im Ermessen der Behörde, der bisherigen Praxis in dem Gebiet und der Eigenart der näheren Umgebung, ob den Anträgen entsprochen werden muss oder nicht. Wenn die Abweichung nicht genehmigt werden kann, muss mit einem Rückbau gerechnet werden.

Wenn sich die Höhenbegrenzung ausschließlich auf die eigenen Pläne bezug nimmt und keine planungsrechtlichen Belange betroffen sind, wäre ein Nachtrag mit den richtigen Maßen zu stellen, sodass die formale Rechtmäßigkeit der ausgeführten Höhen erreicht wird.



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