Re: ja oder nein?


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Abgeschickt von Alfred am 26 August, 2007 um 12:45:32:

Antwort auf: Re: ja oder nein? von Dirk Baumeister am 21 August, 2007 um 19:27:39:

: : Ich bitte um fachliche Antwort:
: : Handelt es sich bei einem Kleintierstall, L= 4m, H=2m, T= 0,8m, aus Holz/Drahtgeflecht/Blechdach, seit 6 Jahren am gleichen Ort stehend, um eine bauliche Anlage, für die die Bauordnung Bayern gilt?

: Art. 2 BayBO
: "(1) 1 Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. [...]"

: also ja!

: Jetzt fragt sich nur, ob man für den Stall eine Baugenehmigung braucht ... ???

Hallo Herr Baumeister, bis jetzt sind WIR da einer Meinung. Beim zuständigen Bauamt einschl. Bauaufsicht bin ich jedoch auf den Standpunkt getroffen, der da heißt: dafür nicht zuständig, zivilrechliche Belange, kein Gebäude, nicht begehbar, sind nur zuständig für Gebäude, Einfriedungen, Aushebungen, ..., bauliche Anlage, was ist das?...
Will man mich nur abwimmeln, oder stehe ich da wirklich alleine da?
Freundliche Grüße A.



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