Gewährleistung trotz Insolvenz des Bauträgers


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Abgeschickt von sven am 17 Mai, 2004 um 09:42:50:

Wir sind vor einem Jahr in unser neues Haus eingezogen. Der Bauträger ist mittlerweile pleite. Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgelehnt. Vor zwei Tagen stellten wir einen Rohrbruch beim Leitungswasser für außen fest. Dort ist unbemerkt Wasser ins innere des Hauses gedrungen und hat einen Schrank und den Teppich beschädigt. Meine Frage: Kann ich mich direkt an die Sanitärfirma wenden, die die Installation gemacht hat und wie sieht es mit den Kosten für die Reparatur aus? Besteht evtl. sogar ein Grantieanspruch?

Danke


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