Re: Zweckentfremdung von Garagen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Nadie am 26 August, 2007 um 20:54:16:

Antwort auf: Zweckentfremdung von Garagen von H.-J. Keferstein am 26 August, 2007 um 15:04:16:

Nein.
Ob aber die Behörde dagegen einschreiten will oder muß, steht in ihrem Ermessen. Und da man sich leicht vorstellen kann, welches Fass man mit einem Einschreiten in dieser Situation aufmachen würde ("Aber mein übernächster Nachbar hat doch auch ...") wird sie sich das bei ihrem Entschließungsermessen, also der Frage ob sie gegen diesen Mißstand überhaupt einschreiten will, hoffentlich gut überlegen.
Denn dieses Thema unter Gleichheitsaspekten im gesamten Stadtgebiet durchzuhalten, dürfte für die Behörde ziemlich aufwendig werden.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]