Aufenthaltsraum Dach


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Abgeschickt von Christian am 27 August, 2007 um 15:01:03:

Hallo liebe Experten,
ich habe mir eine ETW im OB gekaut. Darin ist ein Raum im Spitzboden mit Heizkörper und Zugang durch innenliegende Treppe. Der Voreigentümer hat den Raum selbst ohne Genehmigung ausgebaut. Nun will die Hausverwaltung den Raum mit zur Wohnfläche rechnen für dir Betriebskosten.
Der Raum erfüllt allerdings nach Bayerischen Bauordnung nicht die Voraussetzungen für einen Wohnraum.
Nach Wohnflächenverordnung § 2 wäre er somit nicht zur Wohnfläche zu zählen?
Wer kann mir helfen?
Danke im Voraus



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