Wohnflächenverordnung- Auslegung


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Abgeschickt von Christian am 27 August, 2007 um 15:08:57:

Hallo liebe Experten,
ich habe mir vor kurzem eine ETW im OG gekauft. Der Voreigentümer hat ohne Genehmigung den Dachraum ausgebaut. Er ist durch eine innenliegende Treppe zu erreichen und hat einen Heizkörper.
Nun will die Hausverwaltung diesen Raum zur Wohnfläche für die Betriebskostenrechnung dazu rechnen.
Nach Bayerischer Bauordnung erfüllt der Raum nicht die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum.
Die Wohnflächenverordnung §2 schließt den Raum daher aus, da er nicht den Anforderungen an die Nutzung genügt.
Stimmt das?
Oder hat die Hausverwaltung recht?

Vielen Dank Christian




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