Re: frueher schon vorhandenes, zugemauertes Fenster wieder oeffnen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 August, 2007 um 17:27:00

Antwort auf: Re: frueher schon vorhandenes, zugemauertes Fenster wieder oeffnen von fred s. am 27 August, 2007 um 16:56:08:

: Das laesst sich jetzt schlecht recherchieren, da alle Beteilgten von damals schon verstorben sind.
: Aber ich denke mal, dass es nicht wegen Brandschutz zugemauert worden ist, da ja im Raum neben an (auf der gleichen Seite) auch ein Fenster da ist.
: Wenn es nun nicht wegen Brandschutzanforderungen geschlossen worden ist, braeuchte man dann wieder eine Genehmigung, um es zu oeffnen?
: Fred

Das Recherchieren erfolgt am Objekt und auf der Grundlage der aktuellen Rechtsituation und nicht über die Beteiligten. Nach heutigem Standard gibt es bestimmte Abstände und bautechnischen Brandschutzanforderungen, die einzuhalten sind. Wenn durch das Öffnen der Fenster diesen Anforderungen nicht mehr genügt wird, können sie nicht geöffnet werden ohne dass es Ärger gibt.

Leider kenne ich die BayBO jetzt nicht so gut - in NRW wären Änderungen an der Fensteraufteilung und auch der Einbau einzelner Fenster genehmigungsfrei. Bei geringen Eingriffen in tragende Strukturen eines Gebäudes wäre ein Sachverständiger hinzuzuziehen.



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