Re: Wohnflächenverordnung- Auslegung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Chris am 27 August, 2007 um 18:42:38:

Antwort auf: Re: Wohnflächenverordnung- Auslegung von Dirk Baumeister am 27 August, 2007 um 17:21:24:

ohnflächenverordnung §2 schließt den Raum daher aus, da er nicht den Anforderungen an die Nutzung genügt.
: : Stimmt das?
: : Oder hat die Hausverwaltung recht?

: : Vielen Dank Christian

: Ohne am Objekt prüfen zu können, ob der Raum den Anforderungen an Wohnräume genügt, kann man dazu keine (fundierte) Aussage treffen. Es könnte jedoch sein, dass der Raum trotzdem zu den Betriebskosten heranzuziehen ist, da dort auf andere Grundlagen (z. B. beheizte Flächen oder Flächen, die einer bestimmten Wohneinheit zugeordnet sind) Bezug genommen werden kann. Hier müssten die Teilungserklärung oder Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft geprüft werden.

Vielen Dank,
ein befreundeter Architekt bestätigte mir, dass es kain Aufenthaltsraum sein kann.
In der Teilungserklärung ist nur Bezug auf Wohnflächen wie sie der Architekt ermittelt hat Bezug genommen. Bis jetzt ist der Raum in der Teilungserklärung nur als Nutzraum gekennzeichnet.
Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft gibt es dazu nicht. Kann es sich auch auf sonstiges wie Rücklagen usw auswirken?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]