Abgeschickt von Martina ott am 27 August, 2007 um 21:41:14
Hallo,
Person A hat einen Grenzbau mit 1x1 mtr. Glasscheiben im 1. Obergeschoss, keine Fenster zum öffnen !
Der Grenzbau liegt direkt auf der Grenze.
Person B , wo der Grenzbau angrenzt, verweigert jeden
Zutritt auf sein Grundstück, erlaubt auch nicht, dass die Glasscheiben geputzt werden dürfen.
Gibt es eine rechtliche Perspektive !
Wohnort Baden-Württemberg
Grüße
Mamima