Grenzabstand bei Heckenpflanzung


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Abgeschickt von Volker am 28 August, 2007 um 12:43:04

Hallo,

ich möchte am Ende meines Grundstückes eine Bambushecke pflanzen. Der Bambus soll dabei ruhig eine Höhe von 4 – 6 m erreichen. Dieser wird natürlich mit einer Rhisomensperre versehen, so dass der Bambus nicht wandern sprich Ausläufer ziehen kann.

Welchen Abstand muss ich rechtlich zum nächsten Grundstück einhalten und wie wird der Abstand gemessen?
Mein Grundstück und das angrenzende Gründstück sind als Grünfläche ausgewiesen und nicht Teil eines Baugebietes, der Wohnort ist in Rheinland-Pfalz.


Wie sieht es aus wenn ich meine Nachbarin frage ob sie mit der Bepflanzung einverstanden ist. Reicht hier eine mündliche Freigabe und wie sieht es in der Zukunft aus wenn das Grundstück meiner Nachbarin einmal verkauft werden sollte?

Danke für alle Antworten im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Volker



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