Re: Teilungserklärung/ Wohn- Nutzfläche


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Abgeschickt von Nadie am 29 August, 2007 um 17:13:09:

Antwort auf: Teilungserklärung/ Wohn- Nutzfläche von Bandit69 am 29 August, 2007 um 15:54:52:

Wichtiger scheint mir die zunächst die Frage, was in der *Baugenehmigung* steht - nicht, dass es da nachher noch Schwierigkeiten gibt.
Die Teilungserklärung etc. ist dann doch eher nachrangig (evtl. für irgendwelche Umlagen in der WEG).

: Hallo, ich habe folgende frage:
: Mir liegt momentan eine Teilungserklärung inkl. Bauzeichnung vor für eine Wohnung mit 100m² (EG+Souterrain). Das Soutterrain ist komplett ausgebaut inkl. Fenstern/Heizung... hat aber keine volle Deckenhöhe. In der Teilungserklärung ist von 100m² Wohn-/Nutzfläche die Rede und in der Bauzeichnung ist das Souterrain als Keller ausgewiesen. Handelt es sich nun bei dem Souterrain um Wohn- oder Nutzfläche? Was ja nicht unerheblich ist bei Kaufentscheidungen.
: MFG Bandit69





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