Änderung Bebauungsplan nach Grundstückserwerb zum Nachteil des Erwerbers


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Abgeschickt von Martina am 30 August, 2007 um 18:29:19

Hat jemand Ahnung, ob es zulässig ist, dass die Stadt nach Erwerb eines Grundstückes den Bebauungsplan noch ändern darf? Zum Nachteil des Erwerbers ?
Es soll vermutlich nachträglich noch eine Einschränkung bei der Auswahl der Dachziegeln kommen.




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