Abgeschickt von Martina am 30 August, 2007 um 18:29:19
Hat jemand Ahnung, ob es zulässig ist, dass die Stadt nach Erwerb eines Grundstückes den Bebauungsplan noch ändern darf? Zum Nachteil des Erwerbers ?
Es soll vermutlich nachträglich noch eine Einschränkung bei der Auswahl der Dachziegeln kommen.