Abgeschickt von Nadine am 30 August, 2007 um 21:17:29
Hallo,
angenommen es ist vertraglich vereinbart, dass eine Restzahlung von 5% eines Gewerkes erst nach Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zur Zahlung fällig wird, diese Bürgschaft wird aber nie ausgestellt. Die Firma geht Insolvenz und ein Insolvenzverwalter fordert die letzten 5% zur Zahlung, obwohl diese Bürgschaft nicht ausgestellt wurde. Ist der Bauherr trotzdem zur Zahlung verpflichtet? Oder kann er sich weigern?