Allgemeine Treppenhausentlüftung durch Eigentumswohnung??


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Abgeschickt von Stephanie am 30 August, 2007 um 23:00:56:

Neubau eines 8-Familienhauses (EG + 4) kurz vor Fertigungstellung, Innenausbau findet im Moment statt. Nun ist aufgefallen, dass keine Treppenhausentlüftung (Brandschutz) vorhanden ist. Die betroffene Wohnung ist im 4.OG, Eingangstür + Flur befinden sich im 3.OG. Nun wird durch Bauleitung entschieden, dass durch den Flur, ein Abluftrohr + Lüftung (Absaugung im Treppenhaus) zur Außenfassade gelegt werden soll. Es handelt sich offensichtlich um einen Planungsfehler. Dadurch müßte die Decke des Flurs um etwa 25cm abgehängt werden oder ein Schacht an der Decke akzeptiert werden. Die mögliche akustische Beeinträchtigung durch den Lüfter ist ebenfalls noch nicht geklärt.
Wie ist die Rechtslage? Kann die Durchführung des Abluftrohrs durch den Wohnraum verhindern werden? Kann gefordert werden, dass die Ableitung der Treppenhausluft über einen Versorgungsschacht stattfindet, auch wenn dies baulich erheblich mehr Aufwand wäre?



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