Re: Hauskauf - Heizung muss erneuert werden - arglistige T�uschung?


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Abgeschickt von Nieda am 31 August, 2007 um 14:54:38:

Antwort auf: Hauskauf - Heizung muss erneuert werden - arglistige T�uschung? von Teddyjette am 31 August, 2007 um 14:13:46:

Das ist ein Fall fuer einen Rechtsanwalt. wegen der Dokumente nicht ganz so hoffnungslos wie die vielen anderen...

: Hallo an alle Forumsnutzer,
: wir haben k�rzlich ein Haus gekauft. W�hrend des Einzuges stellten wir fest, dass unser Verk�ufer das Haus nicht komplett ger�umt hat, er lie� unter anderem sein Altpapier liegen. Eim Zusammenr�umen des Papiers fielen uns interessante Schriftst�cke in die H�nde, wie z. B. ein Kostenvoranschlag f�r eine neue Heizung sowie eine Empfehlung des Fachbetriebes, dass die Heizung beim Verkauf des Hauses innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden m�sse. Der Schornsteinfeger best�tigte uns dies. Der Kaufvertrag enth�lt einen Gew�hrleistungsausschlu� f�r Gr��e und Beschaffenheit von Grund und Geb�uden sowie die Versicherung des Beklagten, da� ihm keine versteckten M�ngel des Geb�udes bekannt seien und da� er keine ihm bekannten M�ngel verschwiegen habe. Dies hatte er bei der Beurkundung des Vertrages auf nochmalige Nachfrage des Notars m�ndlich best�tigt. Uns hat er auch gesagt, dass Heizung immer top Werte h�tte und bei regelm��iger Wartung noch jahrelang genutzt werden k�nne. Also das Geld f�r eine neue Heizung haben wir nicht eingeplant und stehen nun vor der Frage, ob wir den Verk�ufer in Regress nehmen k�nnen. Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung?
: Bin f�r jede Info dankbar.
: Teddyjette





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