Re: Genehmigungspflicht für Außentreppe mit Verkleidung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 September, 2007 um 11:54:14

Antwort auf: Genehmigungspflicht für Außentreppe mit Verkleidung von Miroles am 31 August, 2007 um 19:38:56:

: Hallo,

: wir planen an unserem Zeifamilienhaus in Frankfurt/Main einen separaten Eingang für das OG an der Außenwand anzubringen. Die Außentreppe ist aus Metall und soll an der Außenwand befestigt werden. Weiterhin wird eine Verkleidung (Wetterschutz) für den obigen Eingang geplant.

: Ist dieses Vorhaben baugenehmigungspflichtig?

: Vielen Dank für Antworten.

: Grüße Miroles


... aber natürlich. Und wenn vorgesehen ist, die Treppe im drei Meter Bereich zwischen Gebäude und Ihrer Grenze zu Ihrem Nachbarn anzubringen könnte es auch nicht genehmigungsfähig sein.



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