Realteilung eines Doppelhauses


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Abgeschickt von Uli am 18 Mai, 2004 um 09:15:36

Hallo allerseits,
ich habe ein kleines Problem, zu dem ich eure Meinung wissen möchte.
Wie seht Ihr folgende Situation:
Jemand baut ein Doppelhaus für sich und seine Eltern.
Die 2 Häuser haben einen gemeinsamen Eingang, eine gemeinsame Heizung und einen gemeinsamen
Wasser / Abwasseranschluss. 2 Stromzähler sind vorhanden, die sich in der Mitte im gemeinsamen
Eingangsbereich befinden.
Eines Tages (vor ca. 6 Jahren) wird die rechte Haushälfte (die der Eltern) verkauft. Dazu wird eine Realteilung vollzogen.
Die Grenze geht mitten durch das Grundstück und Haus. Der gemeinsame Eingangsbereich wird leicht umgebaut und dient dem linken Haus als alleiniger Eingangsbereich. Die andere Haushälfte bekommt einen eigenen Eingang. Heizung und Wasseranschluß bleiben wie vorher in der Linken Haushälfte. Es ist keinerlei Gemwinschaftseigentum (z.B. für die Heizung und Wasseranschlüsse) vereinbart, da es ja keine Aufteilung in WEG war, sondern eine Realteilung. Es sund keine Grunddienstbarkeiten eingetragen, die den Nachbarn sicherstellen, dass er Heizung und Wasser über uns bezieht.
Der Verkäufer bleibt in der linken Hälfte wohnen.
Das linke Haus habe ich nun gekauft. Der Verkäufer hat mir nur gesagt, daß an unserer Heizung auch das Nachbarhaus mit dranhängt und ISTA die Abrechnung macht. Kein Wort davon, dass auch die Wasser-
Anschlüsse für beide Häuser bei mir im Keller sind, es gibt nur 1 Hauptuhr, jedes Haus hat dann eine
Eigene Nebenuhr. Auch kein Wort davon, dass der Nachbar Zugang zu unserem Haus haben muss.

Es liegt mir mittlerweile sehr am Herzen, eine komplette Wirtschaftliche Trennung herzustellen.
Nun möchte Euch um Eure Meinung Fragen, wie Ihr das seht…. Bevor ich mir professionellen Rat hole, möchte ich mal eure Meinung dazu hören.
Ich konnte den Kaufvertrag, mit dem das rechte Haus verkauft wurde einsehen und auch auf dem Grundbuchamt erklärte man mir: Realteilung bedeutet, daß jedem das gehört, was auf seiner Seite ist, also ist es doch meine Heizung und mein Wasseranschluß. Somit dulde ich meinen Nachbarn nur..... oder irre ich mich ? Ich will mich, wenn ich mich über meine rechte und Pflichten schlau gemacht habe, mir meinem Nachbarn zusammensetzen und eine gütliche Lösung finden, jedoch bin ich nicht bereit in großem Umfang kosten zu tragen. Ich denke mein Nachbar muß sich an den Vorbesitzer wenden, mit dem er die Realteilung gemacht hat. Das Nachbarhaus hat einen eigenen Kamin und es sind auch Kellerräume vorhanden, die man als Heizraum verwenden / umbauen kann. Die Wasseranschlüsse
Können auch direkt ins Nachbarhaus gelegt werden, bautechnisch ist das alles kein Problem.
Für die Heizungsanlage, an der er mit dran hängt (sie wurde vor 4 oder 5 Jahren erneuert, noch gemeinsam mit dem Vorbesitzer) würde ich Ihn mit dem Restwert abfinden.. oder er mich, dann kann er den Brenner haben. Was ich natrlich unter keinen Umständen will ist, dass ich eine Baulast eintragen muß…. Könnte man das von mir verlangen ?

Mfg U.Graf




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