Re: Insolvenz


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Abgeschickt von Nadie am 02 September, 2007 um 22:56:53:

Antwort auf: Insolvenz von Nadine am 30 August, 2007 um 21:17:29:

Bevor man sich als Bauherr mit anerkannten Pleitegeiern einlässt, sollte man einen Rechtsanwalt einschalten - der Insolvenverwalter auf der anderen Seite ist ja meistens auch einer. Es sei denn, der streitige Betrag ist so niedrig, dass man ihn locker verschmerzen kann. Dann braucht man hier aber auch nicht zu fragen.
Anders gesagt: In solchen Fragen würde ich mich *NIE* auf irgendeine Forenmeinung verlassen.

: Hallo,
: angenommen es ist vertraglich vereinbart, dass eine Restzahlung von 5% eines Gewerkes erst nach Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zur Zahlung fällig wird, diese Bürgschaft wird aber nie ausgestellt. Die Firma geht Insolvenz und ein Insolvenzverwalter fordert die letzten 5% zur Zahlung, obwohl diese Bürgschaft nicht ausgestellt wurde. Ist der Bauherr trotzdem zur Zahlung verpflichtet? Oder kann er sich weigern?





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