Re: Grundstück voll erschlossen oder nicht?


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Abgeschickt von Rita am 03 September, 2007 um 10:30:53:

Antwort auf: Grundstück voll erschlossen oder nicht? von Andreas Irmer am 31 August, 2007 um 07:48:11:

: Hallo,
: wir planen ein Grundstück zu kaufen, dass lt. Makler-Exposé voll erschlossen ist. Im Nachinein mussten wir jedoch feststellen, dass in der angrenzenden Strasse zwar ein Abwasserkanal und auch die Wasserleitung selbst verläuft, jedoch noch kein Zugang zum Grundstück geschaffen wurde. Außerdem ist in der Gegend die Stromversorgung mit Überlandleitung auf der gegenüberliegende Grundstücksseite durchgeführt worden. Ein Neubaunachbar hat sich dann von der Überlandleitung ein Kabel bis auf die Strassenseite seines Hauses in die Erde legen lassen. Übrigens ist das Vorhaben in Bayern, genauer gesagt in Erding, geplant. Was denkt ihr darüber? Können wir den Verkäufer darauf festnageln, dass er die Leitungen bis an die Grenze zu legen hat?
: Danke für eine oder mehrere Rückmeldungen.
: Gruß
: Andreas

......wir planen ein Grundstück zu kaufen, dass lt. Makler-Exposé voll erschlossen ist ????

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Makler oder Verkäufer ist durch Ihr positives Wissen vorab eigentlich ausgeschlossen.
Abgesehen davon ist der Erschließungsbegriff regional etwas unterschiedlich, was zu beachten ist. Am sichersten wäre es, sich die Erschließung mit Notarvertrag bis ins Detail zusichern zu lassen.



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