Re: Insolvenz


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Abgeschickt von Karl am 03 September, 2007 um 10:49:53:

Antwort auf: Insolvenz von Nadine am 30 August, 2007 um 21:17:29:

: Hallo,
: angenommen es ist vertraglich vereinbart, dass eine Restzahlung von 5% eines Gewerkes erst nach Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zur Zahlung fällig wird, diese Bürgschaft wird aber nie ausgestellt. Die Firma geht Insolvenz und ein Insolvenzverwalter fordert die letzten 5% zur Zahlung, obwohl diese Bürgschaft nicht ausgestellt wurde. Ist der Bauherr trotzdem zur Zahlung verpflichtet? Oder kann er sich weigern?

Nein, wenn vertraglich klar vereinbart wurde, dass 5% eines Gewerkes erst nach Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zur Zahlung fällig wird, diese Bürgschaft wird aber nie ausgestellt, dann ist der Betrag auch nicht fällig. Sprechen Sie mit dem Insolvenzverwalter und teilen Sie dessen Auffassung hier mal mit. Der Insolvenzverwalter kann eine solche Bürgschaft besorgen. Ich werte das lediglich als Versuch, den Betrag ohne Bürgschaft zu bekommen.



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