Re: Recht auf Haustürschlüssel während des Baus!?


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Abgeschickt von KTown am 03 September, 2007 um 10:57:40:

Antwort auf: Recht auf Haustürschlüssel während des Baus!? von Marc am 15 August, 2007 um 20:43:13:

: Hallo,

: kann mir jemand sagen, ob wir als Eigentümer unseres Grundstücks zu jeder Zeit unser Haus während des Baus betreten dürfen?

: Unser Bauleiter sagte, da jetzt die Fenster eingebaut würden, erhält das Haus eine Tür mit Schlüssel, von dem wir keinen zweiten Schlüssel erhalten sollen. Das bedeutet für uns, dass wir nur nach Terminabsprache zu den üblichen Arbeitszeiten Montags-Freitags das Haus betreten dürfen. Wir bezahlen jedoch nach Baufortschritt, teils bereits in Vorauszahlung, haben alle Bauabschnitte bezahlt und sollen dann nur, wenn es dem Herrn gefällt, das Haus betreten dürfen. Ist das korrekt?

: Grüsse aus Offenbach


Wenn Sie im Bauvertrag keine Klausel hierüber aufgenommen haben, dann kriegen Sie auch keinen Schlüssel. Zumindest ist es nett, dass Sie wenigestens von MO bis FR auf die Baustelle dürfen, um Pfusch abzuprüfen. Der Bauträger kann sich immer darauf berufen, dass er so Unfälle und Diebstahl vermeiden will, da er ja bis zur Übergabe haftet. Derartige Probleme gibt es häufiger, also googlen Sie ruhig mal.



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