Abgeschickt von Passau am 03 September, 2007 um 12:43:44
Antwort auf: Ist ein Carport ein Nebengebäude? von Lothar am 03 September, 2007 um 11:21:21:
Ein Carport gilt als offene Garage (§ 1 Abs. 2 Satz 3 der Garagenverordnung). Er fällt somit unter diesen Begriff.