Zaunverlauf weicht vom Verlauf der Grundstücksgrenze ab


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Abgeschickt von Peter am 04 September, 2007 um 16:25:43:

Folgendes hypothetisches Problem:
Wie verhält es sich denn theoretisch, wenn A ein Grundstück erwirbt, auf dem sich bereits ein von Nachbar B zusammen mit dem Voreigentümer des Grundstückes in gegenseitigem Einverständnis gezogener Zaun sowie eine von A auf seiner Seite des Zaunes gepflanzte Hecke, die von B nie moniert wurde, und sich nach Erwerb des Nachbargrundstückes durch C und einer durch diesen veranlaßten Neuvermessung herausstellt, daß Zaun und Hecke auf Seite des Grundstückes von B/C stehen (z.B. um 1 Meter). Auf beiden Grundstücken befinden sich Einfamilienhäuser.
1. Gibt es im Baurecht eine Art Gewohnheitsrecht ? Hat B nach 20 Jahren eine Art Gewohnheitsrecht an den so gewonnenen Quadratmetern (z.B. 15mx1m) erlangt ?
2. Kann C nun die Entfernung des Zaunes und der Hecke von A verlangen ? (Zaun und Hecke wurden im Einverständnis mit B errichtet)
3. Muß A, der das Grundstück vor 20 Jahren im guten Glauben an die Richtigkeit des - von B später weder gegenüber A noch gegenüber dem Vorbesitzer von A monierten - Zaunverlaufes erworben hat, sich, sofern dies von C verlangt wird, an der Errichtung eines neuen Zaunes beteiligen oder muß C die Kosten alleine tragen oder gilt die Hecke, die ja nun auf Cs Grundstück steht bereits als hinreichende Einfriedung, so daß ein neuer Zaun und eine Beteiligung von A an den Kosten hieran nicht eingeklagt werden kann.
4. Ist der von A erneuerte, aber sich nun auf Cs Grundstück befindliche Zaun weiterhin Eigentum von A ?

Eine komplexe Situation, zugegeben, die sich so aber häufig ergeben kann.

Wie würden Sie/Ihr die rechtliche Situation in einem solchen Fall einschätzen ?

Vielen Dank für das Mit-Kopfzerbrechen !





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