Kellerraum im Mietvertrag als Wohnraum deklariert?


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Abgeschickt von Michael Mäurer am 05 September, 2007 um 11:13:55

Hallo!

In meinem Mietvertrag werden 2 Kellerräume in einem Einfamilienhaus die von mir mit angemietet sind als Wohnräume deklariert. Nun ist die lichte Deckenhöhe nur 1.90 und meine Vermieterin hat mir gekündigt aufgrund der Tatsache dass ich "Wohnräume" anstatt einen Kellerraum (was zulässig wäre) als Nebengewerbe nutzen würde.

Ist es zulässig Kellerräume mit einer so geringen Deckenhöhe und fehlenden anderen Voraussetzungen (Wände isoliert,...) als Wohnräume in einem Mietvertrag zu deklarieren?

Danke und Gruss,

Michael Mäurer



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