wieviele Nebengebäude nach §69a dürfen errichtet werden ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dieter am 05 September, 2007 um 15:24:41

Hallo
habe gelesen das Nebengebäude errichtet werden dürfen, wenn sie mit einem
Grenzabstand von mindestens 1 m
gebaut werden. Innerhalb des Bauwichs
von 3 m dürfen sie höchstens
eine Grundfläche von 15 m2 haben und
nicht höher als 3 m sein. Sie dürfen
keine Aufenthaltsräume enthalten und
keine Feuerstätten (Ofen-, Öl- oder
Gasheizung). In Betracht kommen also
vor allem Gerätehäuser, Gewächshäuser,
Hobbywerkstätten. Wenn ein
solches Nebengebäude nicht mehr als
15 m3 Brutto-Rauminhalt (im Außenbereich:
nicht mehr als 6 m3 ) haben soll,
ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich.

Meine Frage nun wieviele dieser Nebengebäude dürfen errichtet werden ?
Bräuchte einen Hühnerstall, einen Fahrradschuppen und
einen kleinen Schuppen zum Holz lagern.
Vielen Dank und mfG - Dieter




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]