Re: nicht störender Handwerksbetrieb


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Abgeschickt von Nadie am 06 September, 2007 um 09:47:57:

Antwort auf: nicht störender Handwerksbetrieb von Bernhard Moises am 05 September, 2007 um 16:17:50:

Wenn es um Planungsrecht geht, ist sog. typisierende Betrachtungsweise angesagt. Der richtige Begriff dürfte den "Steinmetzbetrieb" sein, und der stört.
Vgl. Kommentar Fickert/Fieseler Kommentar BauNVO § 4 Rn. 23.2 m.w.N. (BayVGH Urt. vom 29.07.1976).
"Schon das Anfahren, das Ab- und Aufladen der Grabsteine, aber auch die Anfahrt vom Sand und Zement für die Herstellung von Grabeinfassungen verursacht erheblichen Lärm ..."

: Ist ein kleiner Steinmetzbetrieb mit einem Mitarbeiter,
: der Hauptsächlich fertige Grabsteine beschriftet,in einem
: allgemeinen Wohngebiet als störender oder nicht störender
: Handwerksbetrieb anzusehen.
: vielen Dank im voraus
: Bernhard Moises




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