Geh und Fahrrecht


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Abgeschickt von Adolf Maier am 06 September, 2007 um 14:19:12

Bin Mieter in einem Haus mit eigetragenem geh und Fahrrecht. Bin 90% gehbehindert, hatte vergangenes Jahr
einen Schlaganfall mit Lähmung der linken Hand.
Der Besitzer des Weges,obwohl das Eigangstor die letzten 2 Jahre Tag und Nacht geöffnet war, macht neuerdings das Tor wieder zu. Die Aussage der Medizin, durch meinen Bluthochdruck bin ich sehr gefährdet für einen neuen Schlaganfall. Das Tor ist nicht verschlossen, aber für den Notarzt eine Behinderung.

In dem Buch Nachbarschaftsrechtist die Beschreibung, kein Fahrzeug abstellen, Be- un Entladen nicht gestattet.
Im Grundgesetz ist eine Verankerung von Recht und Freiheit.
Wenn der Besitzer das Tor zu macht lebe ich im Getto.
Meine frage ? Wo fängt die Behinderung an und was ist Nötigung in diesem Fall.
Die Gemeindeverwaltung sagt das ist Privatrecht.
Das Geld für einen Anwalt habe ich nicht.
Bin ich ein Vogelfreier-Leibeigener oder ein Gefangener.

Wer kann mich sinnvoll beraten.

Hochachtungsvoll

Adolf Maier





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