Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 September, 2007 um 18:29:20
Antwort auf: gartenhaus von art am 05 September, 2007 um 12:00:44:
: Was bedeutet Bruttorauminhalt nach § 66 der BauO?
: Ist das das Volumen incl. Aussenmauern, Fundamenten und Attika, oder ist das lediglich das Volumen innerhalb des "Gebäudes".
Brutto = ohne Abzug; also ermittelt über die Außenmaße, allerdings ohne geringfügige Vorsprünge wie z. B. Gesimse o. ä.