Re: gartenhaus


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 September, 2007 um 18:29:20

Antwort auf: gartenhaus von art am 05 September, 2007 um 12:00:44:

: Was bedeutet Bruttorauminhalt nach § 66 der BauO?
: Ist das das Volumen incl. Aussenmauern, Fundamenten und Attika, oder ist das lediglich das Volumen innerhalb des "Gebäudes".

Brutto = ohne Abzug; also ermittelt über die Außenmaße, allerdings ohne geringfügige Vorsprünge wie z. B. Gesimse o. ä.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]