Re: Nutzung einer Grenzwand


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 September, 2007 um 18:35:02

Antwort auf: Nutzung einer Grenzwand von Michael Ohl am 06 September, 2007 um 11:56:17:

: Ich würde gerne grundsätzlich einmal wissen, wie die Rechtslage bei einer Grenzwand ist. Ich hoffe, ich meine damit das richtige, nämlich die Wand eines Gebäudes auf einem bestimmten Grundstück genau an der Grenze zum benachbarten Grundstück. Dazu zwei grundsätzliche Fragen:
: (1) Kann der Nachbar, dessen Eigentum die Wand nicht ist, die Wand ohne Zustimmung des Besitzers in irgendeiner Weise baulich nutzen (ich meine Neunutzung, also nicht Altbestand)? Also z.B. Begrünung mit und ohne Spalier, Anbau eines Unterstandes, etc.? Ich meine nicht, irgendetwas vorübergehend an die Wand zu stellen, sondern eine Nutzung, die in irgendeiner Weise strukturelle Folgen hat (z.B. Dübellöcher, Pflanzen, die sich am Mauerwerk festheften, etc.).
: (2) Oder andersherum: Wenn der Besitzer die Grenzwand in grundsätzlicher Übereinstimmung mit Bau- und anderen Vorschriften baulich verändern möchte, bedarf dies in jedem Fall der Zustimmung des Nachbarn? Als mögliches Extrembeispiel denke man an eine nachträgliche Außendämmung der Mauer um z.B. 100 mm oder mehr, die dann ja eine Überbauung des Nachbargrundstücks bedeuten würde.
: Vielen Dank!

zu 1) nein, die Wand gehört ihm ja nicht.
zu 2) der Eigentümer darf seine Wand verändern (verkleiden, neu streichen, instand halten, ...) solange damit keine Überbauung verbunden ist. Eine Zustimmung des Nachbarn wäre nicht erforderlich. Er darf aber nicht z. B. besonders grelle Farben oder reflektierende Verkleidungen verwenden, wenn das den Nachbarn stören könne.



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