Abstandsbaulast


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Abgeschickt von Meinrich am 06 September, 2007 um 19:02:08

Hallo,
wir haben im Juli 2005 ein Reihenheuas schlüsselfertig gekauft. Nach der Übernahme wollten wir aufgrund des abschüssigen Grundstücks eine Mauer erstellen lassen. Als wir im Bauamt der Stadtverwaltung nach der zulässeigen Höhe u.s.w.fragten, erführen wir, dass auf dem Grundstück eine sog. Abstandsbaulast besteht. Wir sind sehr verwundert, dass uns dies nicht im Kaufvertrag mitgeteilt wurde (dort steht sogar "Freiheit des Vertragsgegenstandes von öffentlichen Lasten). Wer kann mir weiterhelfen?
Ein Gutachter hat eine deutliche Wertminderung errechnet und wir fragen uns nun, was wir tun sollen, da im Süden (ursprünglicher Blick bis fast Stuttgart)ein 4-geschossiges Haus gebaut werden soll.
Ich bin über jegliche Meinung und Äußerung dankbar und freue mich auf Antworten und Tipps!
Viele Grüße
Ulli Meinrich



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