Vermessung


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Abgeschickt von Norbert am 06 September, 2007 um 21:22:55

Hallo im Forum,ein Mann hat noch als Mieter seine Fenster im Nebengebäude zugemauert und eine Holzwand gebaut.Dahinter beginnt seine Terrasse und Garten.Jetzt wurde das Grundstück in NRW neu vermessen und die Wand zur Terrasse als Grenze eingetragen.Meine Frage ist:Obwohl hinter der Holzwand ein Fenster existiert (Wie mann ja bei den anderen Nachbarn sehen kann die keine Holzwand davor gemacht haben)kann der Vermesser trotzdem die Wand als Grenze angeben?Und kann ich noch nach 1 1/2 Jahren dagegen angehen?Bin für jede Meinung dankbar.



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